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Ortsumfahrung für die B15

Für die Ortsdurchfahrt der B 15 ist bis zum Jahr 2025 bereits ohne A 94 eine erhebliche Zunahme der Verkehrsbelastung auf täglich 19.000 Fahrzeuge zu erwarten. Die Prognose für die Verkehrsfreigabe der A 94 lautete, dass sich das Verkehrsaufkommen um weitere 2.000 auf 21.000 Kraftfahrzeuge mit einem Schwerlastverkehrsanteil von rund 8 Prozent erhöhen.

Die Verlegung der Bundesstraße im Jahr 1962 aus der historischen Altstadt an deren Rand war zunächst nur als vorübergehende Trasse der B 15 gedacht. Der Stadtrat hat deshalb bereits im Flächennutzungsplan von 1964 eine ortsnahe westliche Ortsumfahrung der B 15 vorgesehen (siehe Anlage). Diese ortsnahe Westtrasse wurde 1965 im Flächennutzungsplan  geringfügig weiter nach Westen verschoben.

 

Im 1988 aufgestellten Flächennutzungsplan wurde die Ortsumfahrung nicht mehr aufgenommen, weil zu diesem Zeitpunkt der Bau der B 15 neu mit einer erheblichen Entlastungswirkung insbesondere für den Schwerlastverkehr in absehbarer Zeit realistisch erschien. Da die B 15 neu im für Dorfen wichtigen Planungsabschnitt südlich von Landshut bis heute weder Linienbestimmt ist und auch nicht in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes aufgenommen worden ist, hat sich die ursprünglich erwartete Entlastung der Ortsdurchfahrt durch den Bau der B 15 neu auf nicht absehbare Zeit verschoben.

 

Der Stadtrat hat deshalb bei der Neuaufstellung des derzeitigen Flächennutzungsplanes die Notwendigkeit einer Ortsumfahrung erneut untersucht. Um eine sorgfältig abgewogene Trasse zu finden, wurden Trassen einer Ortsumfahrung zunächst nur nachrichtlich in den Flächennutzungsplan übernommen. Es wurde eine Verkehrsuntersuchung beim Büro Ulzhöfer in Auftrag gegeben, um die Entlastungswirkung einer Ortsumfahrung auf die Innenstadt festzustellen und eine geeignete Entlastungstrasse zu finden. Dieses Verkehrsgutachten kam zu dem Ergebnis, dass eine ortsnahe Westtrasse die bestmögliche Entlastung für die Innenstadt mit ca. 7.000 Fahrzeugen täglich bringt (siehe Anlage).

 

Der Stadtrat hat daraufhin eine weitere Untersuchung in Auftrag gegeben, ob diese ortsnahe Westtrasse auch in der Abwägung mit den Anforderungen des Natur- und Umweltschutzes, des Lärmschutzes, der Bodenproblematik und der Flächeninanspruchnahme zu bevorzugen ist (siehe Beschluss vom 01.04.2009). Das Ergebnis dieser Untersuchung war wiederum, dass die ortsnahe Westtrasse die geringst mögliche Beeinträchtigung der untersuchten Belange gewährleistet. (siehe Anlage)

 

Um zu verhindern, dass diese bestmögliche Trasse durch überörtliche Planungen oder privilegierte Bauvorhaben ohne Einflussmöglichkeit der Stadt blockiert wird, hat der Stadtrat beschlossen, ein Verfahren mit Bürgerbeteiligung zur Sicherung dieser ortsnahen Westtrasse im Flächennutzungsplan einzuleiten (siehe Beschluss vom 07.07.2010).

 

Um die naturgemäß unvermeidbaren Nachteile der Ortsumfahrung mit den Vorteilen der einer deutlichen Verringerung des PKW- und LKW-Verkehrs auf der B 15 Ortsdurchfahrt sorgfältig abwägen zu können, ist es unverzichtbar, die Fakten durch geeignete Fachplaner objektiv ermitteln zu lassen.

 

Wegen der erheblichen Auswirkungen bei einer Realisierung der Ortsumfahrung auf Menschen, Natur und Umwelt, aber auch wegen der finanziellen Tragweite hat der Stadtrat weiter beschlossen, dass die Entscheidung, ob die Ortsumfahrung konkret in Angriff genommen wird, einem Bürgerentscheid vorbehalten ist (siehe Beschluss vom 09.06.2010). Auch dieser Bürgerentscheid erfordert eine umfassende Information durch objektive Ermittlung aller wichtigen Daten, um eine Abwägung der Vor- und Nachteile für die abstimmungsberechtigten Bürger zu ermöglichen. Der Bürgerentscheid kann jedoch erst stattfinden, wenn sichergestellt ist, dass die Finanzierung der Baumaßnahme ohne Beeinträchtigung der sonstigen Aufgaben der Stadt möglich ist.

 

Alle Bürger der Stadt Dorfen werden deshalb auf der Homepage der Stadt über die Ergebnisse der gutachtlichen Datenerhebung, der Entscheidungen des Stadtrates und aller für eine sachgerechte Abwägung notwendigen Fakten unterrichtet. Darüber hinaus wird die Stadt im Bürgerbüro alle entscheidungserheblichen Gutachten und Planunterlagen allen interessierten Bürgern zur Einsicht zur Verfügung stellen, um eine möglichst umfassende und objektive Information zu gewährleisten.