Stadt Dorfen Stadt Dorfen

Nichtöffentliche Jagdgenossenschaftsversammlung Dorfen-West

Gasthaus Rieder, Kloster Moosen.
Jagd

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Gedenken an verstorbene Jagdgenossen
  3. Bericht des Jagdvorstandes
  4. Bericht des Jagdpächters
  5. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer
  6. Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers; Beschluss
  7. Abstimmung über Verwendung des Jagdpachtschillings; Beschluss
  8. Wünsche und Anträge

Jagdgenossen die an der Versammlung nicht teilnehmen, können sich durch einen anderen Jagdgenossen vertreten lassen. Eine schriftliche Vollmacht ist erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten.

Nach § 3 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft sind die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedsrechte verpflichtet, Veränderungen im Grundstückseigentum unter Vorlage eines Grundbuchauszuges der Jagdgenossenschaft nachzuweisen.

Der Jagdvorsteher