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Amtliche Bekanntmachung

26. Juli 2022: Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hier: Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG
Bekanntmachung

Beim Landratsamt Erding – Sachgebiet 42-2 Wasser- und Abfallrecht,
Immissionsschutz – wurde mit Antrag vom 10.02.2022 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung einer bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlage auf dem Grundstück mit den Fl.Nrn. 1082, 1083, 1155/2, 1155/4 und 1155/5, Gemarkung Wasentegernbach beantragt.

Gemäß § 7 Abs. 2 und § 9 Abs. 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. den Nrn. 1.2.2.2 und 8.4.1.1 der Anlage 1 zum UVPG war durch eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und deshalb die Verpflichtung zur Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG besteht.

Die allgemeine Vorprüfung hat in diesem Fall ergeben, dass durch das Vorhaben entsprechend einer überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung war daher nicht durchzuführen.

Die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem materiellen Umweltrecht wird unbeschadet dessen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens – ohne die zusätzlichen, im Wesentlichen verfahrensrechtlichen Anforderungen des UVPG – überprüft.

Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG bekannt gegeben. Weitere Auskünfte zu dem Vorhaben können beim Landratsamt
Erding, Sachgebiet 42-2 –Wasser- und Abfallrecht, Immissionsschutz–, Alois-Schießl-Platz 2, 85435 Erding, unter der Telefon-Nr. 08122/58-1256
eingeholt werden.

 

Erding, 25.07.2022  
Landratsamt Erding
Sachgebiet 42-2 Wasser- und Abfallrecht, Immissionsschutz"

 

An der Amtstafel

angeheftet am          26.07.2022 

abgenommen am     29.08.2022