Aufruf der Stadtverwaltung zur Eindämmung des Buchsbaumzünslers auf Friedhöfen
Dies Betrifft auch viele Buchsbäume, die auf Friedhöfen gepflanzt sind. Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger die Buchsbäume auf den Gräbern der Angehörigen auf Befall zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Bekämpfung des Schädlings vorzunehmen. Informationen finden Sie auf der Seite der Staatlichen Landesanstalt für Landwirtschaft.
Oft bleibt nur die komplette Entsorgung der Buchsbäume. Nutzen Sie dafür die vor Ort stehenden Container oder Abfalleimer für Grünabfälle. Bei der anschließenden großtechnischen, gütegesicherten Kompostierung ist ein Überleben der Raupen und aller weiteren Entwicklungsstadien über den Kompostiervorgang hinaus ausgeschlossen, da während der Heißrotte in der Kompostmiete hohe Temperaturen erreicht werden.
Auch die heimischen Gärten sind vom Schädling betroffen. Die Eigenkompostierung im privaten Garten ist nicht dazu geeignet, den Schädling abzutöten. Bei der Kompostierung im eigenen Garten werden die notwendigen Temperaturen nicht erreicht. Somit ist eine Verbreitung des Schädlings bei Eigenkompostierung von befallenem Pflanzenmaterial nicht ausgeschlossen. Die befallenen Buchsbäume können jedoch über die Grüngutcontainer am jeweiligen Recyclinghof entsorgt werden.
Für Rückfragen zur Entsorgung und Bekämpfung steht Ihnen das Landratsamt Erding gerne unter 08122/58-1317 (Abfallwirtschaft) als auch /58-1253 (Gartenbau und Landschaftspflege) zur Verfügung.