Bekanntmachung zur Schuleinschreibung
Grundschule Dorfen-Nord | Mittwoch, 26. März 2025 von 14:00 – 17:00 Uhr |
Grundschule am Mühlanger | Mittwoch, 26. März 2025 von 14:00 – 16:00 Uhr |
Grundschule Grüntegernbach-Eibach in Eibach | Mittwoch, 26. März 2025 von 12:00 – 14:00 Uhr |
Grundschule Schwindkirchen | Donnerstag, 27. März 2025 von 14:00 – 16:00 Uhr |
Mit Beginn des Schuljahres 2025/26 werden alle Kinder schulpflichtig,
- die zwischen dem 01. Oktober 2018 und dem 30. September 2019 geboren sind,
- die im Schuljahr 2024/25 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden,
- deren Erziehungsberechtigte die Schulpflicht auf das Schuljahr 2025/26 verschoben haben.
Alle schulpflichtigen Kinder müssen angemeldet werden. Auch die Kinder, die unter die Regelung des „Einschulungskorridors“ fallen (Geburtsdatum zwischen dem 01.07.2019 bis 30.09.2019) und deren Schulpflicht um ein Jahr verschoben werden soll.
Zur Anmeldung muss mindestens ein Erziehungsberechtigter persönlich kommen und folgende Unterlagen vorlegen:
- Geburtsurkunde des Kindes (Familienstammbuch)
- Mitteilungsbogen der Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes
- Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern
- bei ausländischen Kindern: Pass als Nachweis der Staatsangehörigkeit
- bei Alleinerziehenden: Sorgerechtsbescheid
- bei Nichtverheirateten: Urkunde Sorgerecht