Bundestagswahl 2025
Ausgabe Briefwahlunterlagen
Bitte beachten Sie, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen zwar beantragt werden können, aber erst nach Vorliegen der Stimmzettel (voraussichtlich ab dem 05. Februar 2025) versandt werden.
Bitte beachten Sie, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen zwar beantragt werden können, aber erst nach Vorliegen der Stimmzettel (voraussichtlich ab dem 05. Februar 2025) versandt werden.
Sofern Sie am Wahltag nicht im Wahlraum Ihres Wahlbezirks wählen können (z. B. aufgrund einer Erkrankung oder einer berufs- oder urlaubsbedingten Abwesenheit) haben Sie auch die Möglichkeit, per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.
Hierzu benötigen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.
So können Sie Briefwahlunterlagen beantragen:
Nach den Bestimmungen der Bundeswahlordnung dürfen Wahlberechtigte, die aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu werfen, eine Person bestimmen, die ihnen entsprechend Hilfestellung leistet.
Darüber hinaus dürfen sich sehbehinderte oder blinde Wahlberechtigte zur Kennzeichnung des Stimmzettels auch einer Stimmzettelschablone bedienen. Diese Schablone ermöglicht es den Wahlberechtigten, völlig selbständig und anonym zu wählen.
Für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 erhalten alle wahlberechtigten Mitglieder des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes e.V. (BBSB) ca. zwei Wochen vor der Wahl automatisch eine Stimmzettelschablone für den entsprechenden Wahlkreis sowie Informationen zur Wahl und Erläuterungen für die richtige Anwendung der Schablone als Hörfassung auf CD übersandt.
Informationen zur Bundestagswahl sind auch in Blindenschrift oder Großdruck per E-Mail über wahlschablone@bbsb.org oder telefonisch unter 089/55988-135 bestellbar.
Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. empfiehlt grundsätzlich, sich für den Gebrauch im Wahllokal vorab mit der Nutzung der Stimmzettelschablone vertraut zu machen.
Für Fragen steht Ihnen die Landesgeschäftsstelle des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes e.V., Tel: 089/559 88-0, zur Verfügung. Fragen können auch per E-Mail an wahlschablone@bbsb.org gerichtet werden.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am 23. Februar 2025
Nach Erstellung der Wählerverzeichnisse werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe an die Wahlberechtigten versandt.
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben oder sie am Wahltag nicht auffindbar ist, können Sie jederzeit unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes in Ihrem Wahllokal wählen.
Informationen zum Wahlrecht für Deutsche im Ausland finden Sie auf der Seite des Bundeswahlleiters
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