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Bundestagswahl 2025

04. Januar 2025: Der Bundespräsident hat am 27. Dezember 2024 seine Entscheidung über den Wahltermin für die vorgezogene Bundestagswahl verkündet. Die Wahl des 21. Deutschen Bundestages findet am Sonntag, den 23. Februar 2025 statt.

Ausgabe Briefwahlunterlagen

Bitte beachten Sie, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen zwar beantragt werden können, aber erst nach Vorliegen der Stimmzettel (voraussichtlich ab dem 05. Februar 2025) versandt werden.

Sofern Sie am Wahltag nicht im Wahlraum Ihres Wahlbezirks wählen können (z. B. aufgrund einer Erkrankung oder einer berufs- oder urlaubsbedingten Abwesenheit) haben Sie auch die Möglichkeit, per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.

Hierzu benötigen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.

So können Sie Briefwahlunterlagen beantragen:

  • Briefwahlunterlagen
    Im Internet

    Sie können die Briefwahlunterlagen online im Bürgerserviceportal oder mit dem persönlichen QR-Code, der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, beantragen. Das geht bis 18. Februar (11.30 Uhr). Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post.
    Abholen
    Die Unterlagen können persönlich ab vorauss. 05. Februar bis spätestens 21. Februar, 15 Uhr im Rathaus beantragt und abgeholt werden.
  • Formular auf der Wahlbenachrichtigung
    Die Wahlbenachrichtigung hat auf der Rückseite ein Formular für die Briefwahl. Das können Sie ausfüllen, unterschreiben und ans Wahlamt schicken. Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post.
  • Brief oder E-Mail
    Sie schreiben selbst einen Antrag als Brief oder E-Mail mit Ihren persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse). Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post.
    Wichtig: Falls die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse (zum Beispiel Urlaubsort im Ausland) geschickt werden sollen, geben Sie die Adresse zusätzlich an.
  • Briefwahl vor Ort: 
    Bringen Sie dazu Ihren Ausweis und am besten auch Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Damit können Sie die Unterlagen bei uns beantragen und gleich vor Ort wählen.
  • Vollmacht geben
    Es kann auch eine andere Person für Sie Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen. Dazu ist eine spezielle Vollmacht nötig. Ein Betreuerausweis, eine Vorsorgevollmacht oder eine Generalvollmacht reichen nicht aus. Sie können eine eigene Vollmacht schreiben oder die „Vollmacht zum Abholen“ auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen. Die Person muss beim Abholen die Vollmacht und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Außerdem darf sie für höchstens vier Personen eine Vollmacht haben. Bitte denken Sie an Ihre Unterschrift! Bei Vollmachten benötigen wir immer eine Unterschrift im Original. Deshalb können Sie Briefwahlunterlagen in diesem Fall nicht im Internet oder per E-Mail anfordern.

Stimmzettelschablonen für die Bundestagswahl 2025

Nach den Bestimmungen der Bundeswahlordnung dürfen Wahlberechtigte, die aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu werfen, eine Person bestimmen, die ihnen entsprechend Hilfestellung leistet.

Darüber hinaus dürfen sich sehbehinderte oder blinde Wahlberechtigte zur Kennzeichnung des Stimmzettels auch einer Stimmzettelschablone bedienen. Diese Schablone ermöglicht es den Wahlberechtigten, völlig selbständig und anonym zu wählen.

Wie erhalte ich eine Stimmzettelschablone?

Für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 erhalten alle wahlberechtigten Mitglieder des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes e.V. (BBSB) ca. zwei Wochen vor der Wahl automatisch eine Stimmzettelschablone für den entsprechenden Wahlkreis sowie Informationen zur Wahl und Erläuterungen für die richtige Anwendung der Schablone als Hörfassung auf CD übersandt.

Informationen zur Bundestagswahl sind auch in Blindenschrift oder Großdruck per E-Mail über wahlschablone@bbsb.org  oder telefonisch unter 089/55988-135 bestellbar.

Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. empfiehlt grundsätzlich, sich für den Gebrauch im Wahllokal vorab mit der Nutzung der Stimmzettelschablone vertraut zu machen.

Für Fragen steht Ihnen die Landesgeschäftsstelle des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes e.V., Tel: 089/559 88-0, zur Verfügung. Fragen können auch per E-Mail an wahlschablone@bbsb.org  gerichtet werden.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am 23. Februar 2025

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.


Nach Erstellung der Wählerverzeichnisse werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe an die Wahlberechtigten versandt.

Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben oder sie am Wahltag nicht auffindbar ist, können Sie jederzeit unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes in Ihrem Wahllokal wählen.

Informationen zum Wahlrecht für Deutsche im Ausland finden Sie auf der Seite des Bundeswahlleiters

Link Bundeswahlleiter