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Eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung am 18.02.2025 von 8 - 12 Uhr / Informationen zur Briefwahl

04. Februar 2025: Am Dienstagvormittag, 18.02.2025, von 8 – 12 Uhr, findet für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung die Wahleinweisung zur Bundestagswahl statt. Aufgrund der Einweisung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachbereiche nur eingeschränkt im Büro erreichbar.

Bürgerinnen und Bürger wird deshalb empfohlen, im Vorfeld einen Termin zu vereinbaren, um sicherzugehen, dass ihr Anliegen an diesem Vormittag zur gewünschten Zeit bearbeitet werden kann.

Der Fachbereich Bürgerservice, Melde- und Passwesen ist von 10 Uhr bis 12.00 Uhr geschlossen.

Die Briefwahlunterlagen sind am 18.02.2025 von 8 - 13 Uhr im Erdgeschoss des Rathauses, Zimmer 0.03, erhältlich.

 

Allgemeine Informationen zur Briefwahl

Bereits beantragte Briefwahlunterlagen

Nach Vorliegen der Stimmzettel werden die bereits beantragten Briefwahlunterlagen automatisch versandt.

Abholung im Rathaus

Die Unterlagen können auch persönlich ab Montag, den 10. Februar, bis spätestens Freitag, den 21. Februar, 15 Uhr im Rathaus, Zimmer E0.03, beantragt und abgeholt werden. Bringen Sie dazu Ihren Ausweis und am besten auch Ihre Wahlbenachrichtigung mit.

Es besteht auch die Möglichkeit, gleich direkt vor Ort zu wählen. Eine Wahlkabine ist im Foyer des Rathauses aufgestellt.

Online-Beantragung

Wegen der Postlaufzeiten ist eine Online-Beantragung nur bis zum 18. Februar 2025, 11.30 Uhr über das Bürgerserviceportal oder mit dem persönlichen QR-Code, der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, möglich. Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post.

Wahlbrief muss bis 23.02.2025, 18 Uhr im Rathaus eingehen

Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt in den Briefkasten des Rathauses Dorfen, Rathausplatz 2, eingeworfen werden. Er muss spätestens am Wahlsonntag, 23.02.2025, bis 18:00 Uhr im Briefkasten des Rathauses der Stadt Dorfen eingeworfen worden sein. Ab 18 Uhr endet die Wahl, es wird mit der Auszählung der Stimmen begonnen. Wahlbriefe, die nach diesem Zeitpunkt im Rathaus eintreffen, können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Wählerinnen und Wähler sind für das rechtzeitig eintreffen ihrer Wahlunterlagen im Rathaus verantwortlich. Führen Sie deshalb die Briefwahl sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durch und senden Sie den Wahlbrief unmittelbar danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift zurück. Wählerinnen und Wähler können den Wahlbrief auch direkt im Briefkasten des Rathauses der Stadt Dorfen, Rathausplatz 2, einwerfen.