Stadt Dorfen Stadt Dorfen

Freihalten der Gehwege bei Freischankflächen

27. März 2025: Die Stadt Dorfen bittet alle Gaststättenbetreiber sowie deren Gäste darauf zu achten, dass Tische, Stühle oder Werbeschilder den Gehweg nicht einschränken.
Freischankflächen

Gehwege neben Freischankflächen müssen jederzeit frei zugänglich bleiben. Um die Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen, muss eine Mindestbreite von 1,50 Metern auf den Gehwegen gewahrt werden. Es ist wichtig, dass sich alle Menschen in unserer Stadt möglichst barrierefrei bewegen können. Vor allem für Menschen mit Gehhilfen, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Eltern mit Kinderwägen ist ein freier Durchgang wichtig.