Größte jährliche Haushaltsbefragung „Mikrozensus 2022“ startet – 60 000 Haushalte in Bayern werden befragt
Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik in Fürth sind das rund 60 000 Haushalte im Freistaat. Sie werden im Verlauf des Jahres von geschulten Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensus-gesetz eine Auskunftspflicht. Die gewonnenen Daten sind eine wichtige Planungs- und Entscheidungshilfe für Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft.
Im Jahr 2022 findet im Freistaat - wie im gesamten Bundesgebiet - wieder der Mikrozensus statt. Seit 1957 werden dafür jährlich ein Prozent der Bevölkerung u.a. zu Bildung, Beruf, Familie, Haushalt und Einkommen, befragt. In dem jährlich wechseln-den zusätzlichen inhaltlichen Schwerpunkt steht dieses Jahr das „Wohnen“ im Mittelpunkt. Der Mikrozensus umfasst gleichzeitig vier Erhebungen. Erstens das eigentliche Mikrozensus-Kernprogramm, dann zweitens die Arbeitskräfteerhebung der Europäi-schen Union. Es folgen als drittes und viertes Element die europäische Gemeinschafts-statistik über Einkommen und Lebensbedingungen sowie die Befragung der Europäischen Union zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in privaten Haushalten. Entsprechend werden die teilnehmenden Haushalte in vier Gruppen unterteilt, wobei jede Gruppe ein anderes Fragenprogramm beantwortet. 60 000 zufällig ausgewählte Haushalte Bayerns werden befragt.
Die Befragungen zum Mikrozensus 2022 finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind in diesem Jahr rund 60 000 Haushalte zu befragen. Hierbei be-stimmt ein mathematisches Zufallsverfahren, welche Adressen für die Teilnahme aus-gewählt werden. Einmal ausgewählt, nehmen die jeweiligen Haushalte in der Regel an vier Befragungen innerhalb von maximal vier Jahren teil. Diesen Haushalten wird pos-talisch vor der eigentlichen Befragung ein Brief vom Bayerischen Landesamt für Statistik zugesandt. Darin werden sie über ihre Teilnahme am Mikrozensus informiert, verbunden mit einem Terminvorschlag für das telefonisches Interview. Für den über-wiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht.
Befragung liefert Erkenntnisse für faktengestützte Planung und Entscheidung
Die Ergebnisse des Mikrozensus sind wichtige Planungs- und Entscheidungshilfen für Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft gleichermaßen. So wird bei-spielsweise für eine bedarfsgerechte Förderung des Wohnungsbaus die Information benötigt, in wie vielen Haushalten jeweils eine, zwei oder mehr Personen zusammen-leben. Zudem entscheiden die erhobenen Daten mit darüber, wieviel Geldmittel Deutschland aus den Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen Union erhält.
Auch Wissenschaft und Forschung, Verbände und Organisationen sowie Journalistin-nen und Journalisten nutzen regelmäßig die Daten des Mikrozensus. Sie werden vom Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlicht und stehen damit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Im Internet finden Sie die Daten bereits abgeschlossener Erhebungen unter:
www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus