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Grundsteuerreform ab 01.01.2025

10. Dezember 2024: Die Grundsteuer wurde reformiert. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen als verfassungswidrig eingestuft. Daher hat das Finanzamt die Grundsteuer ab 01.01.2025 nach den neuen Berechnungsgrundlagen ermittelt.

Die Stadt Dorfen ist an die Festsetzung des Finanzamts gebunden und berechnet die Grundsteuer auf der Grundlage der neuen Grundsteuermessbeträge des Finanzamts. Die Grund-steuerbescheide werden von der Stadt Dorfen voraussichtlich ab Mitte Dezember veranlagt und verschickt. Bei Rückfragen zu den Berechnungsgrundlagen wenden Sie sich bitte ausschließlich an das zuständige Finanzamt.