Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)
Die neue RSA 21 beinhaltet einige Neuerungen und Änderungen hinsichtlich der Baustellenabsicherung. Teilweise bis heute verwendetes Absperrmaterial darf dann z. B. nicht mehr oder nur noch eingeschränkt verwendet werden. Zukünftig sollen grundsätzlich Absperrschrankengitter und keine „einfachen“ Absperrschranken mehr zum Einsatz kommen, damit – u. a. unter Berücksichtigung von sehbehinderten Menschen – eine komplette „Einhausung“ des Baustellenbereichs erfolgt. In dieser Hinsicht weisen wir auch noch ausdrücklich auf die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Absicherung von Baustellen bei Dunkelheit mit entsprechenden gelben Warnleuchten (Dauerlicht – Teilsperrungen) und roten Warnleuchten (Dauerlicht – Vollsperrungen) hin.
Wir empfehlen Ihnen daher, dass Sie sich das neue Regelwerk besorgen und die in Ihrem Unternehmen für die Verkehrssicherung verantwortlichen Personen erneut schulen lassen, damit diese auf einem aktuellen Stand sind.
Bei jeder Antragstellung bei der Stadtverwaltung Dorfen ist es ab dem 01.10.2022 zwingend erforderlich, dass neben dem verantwortlichen Bauleiter auch die Person explizit benannt wird, welche für die Verkehrssicherung zuständig ist und über die notwendige Qualifizierung verfügt. Der Nachweis der Qualifizierung ist dem jeweiligen Antrag beizufügen. Sollte der Nachweis fehlen müssen Sie damit rechnen, dass wir keine verkehrsrechtliche Anordnung bzw. Ausnahmegenehmigung erteilen können / werden.
Des Weiteren möchten wir in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Anträge frühzeitig bei uns eingereicht werden müssen. Je nach Umfang der Baumaßnahme (z. B. Umleitung geplant, sind ÖPNV Haltestellen betroffen, wie stark ist die verkehrsbeeinträchtigende Einengung) muss eine Bearbeitungszeit von bis zu 4 Wochen berücksichtigt werden. Für Anträge mit kleineren Beeinträchtigung ist eine Bearbeitungszeit von ca. 1 Woche einzuplanen.
In dieser Hinsicht möchten wir auch nochmals auf die Eigensicherung hinweisen. Diese beinhaltet eine ausreichende / entsprechende Warnkleidung außerhalb von Absperrungen und Gehwegen im Straßenraum. Auch ist eine entsprechende Kennzeichnung der Arbeitsfahrzeuge – außerhalb der Absperrungen – mittels entsprechender weiß-rot-weißer Warnmarkierung sinnvoll und vorteilhaft.
Etwaige gelbe Kennleuchten sind kein ausreichender Ersatz, sondern ein weitergehender „Baustein“.
Nachweislich erhöht eine entsprechende Kenntlichmachung der Fahrzeuge die Verkehrssicherheit und könnte sich nach hiesiger Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung positiv auf die Beurteilung einer Gesamtsituation auswirken, wenn es zu einem Unfall gekommen ist.