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Stufenweiser Pflichtumtausch alter Führerscheine

16. Mai 2024: Der Bundesrat hat am 15. Februar 2019 den gestaffelten Pflichtumtausch von Führerscheinen beschlossen. Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Aufgrund der großen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt.

Nutzen Sie das Online-Verfahren für den Umtausch Ihres Papierführerscheines in einen EU-Kartenführerschein. Sie müssen nicht bei der Führerscheinstelle vorsprechen und der Umtausch erfolgt bequem auf dem Postweg.

Den Antrag stellen Sie hier.

Die u.g. Tabellen zeigen die vorhandenen Regelungen und die Zeiträume, die zu beachten sind. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert das Führerscheindokument seine Gültigkeit. Die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen (Fahrerlaubnis) bleibt bestehen.

Das Landratsamt bittet die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises dieser Geburtsjahrgänge in der nächsten Zeit den Umtausch zu beantragen, da der Führerschein in der Bundesdruckerei bestellt werden muss und die Bearbeitung einige Wochen in Anspruch nimmt.

Zur Antragstellung braucht man ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passfoto, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und den Führerschein. Der Antrag ist auf der Homepage des Landkreises hinterlegt und kann vorab zu Hause ausgefüllt werden.

Die Unterlagen müssen dann persönlich nach Online-Terminreservierung in der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden (beachten Sie auch die Möglichkeit der Online-Antragstellung). Die Gebühr für den Umtausch beträgt derzeit 25,30 Euro und bei Direktversand nach Hause zusätzlich 5,00 Euro.

Das Landratsamt bittet die Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger in dem Zeitraum umzutauschen, in dem Sie laut der folgenden Tabelle vorgesehen sind:

1. Führerscheindokumente, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr Führerscheinumtausch (grau + rosa)
bis
vor 1953 19.01.2033 bitte warten
1953 - 1958 19.01.2022 bitte umtauschen
1959 - 1964 19.01.2023 bitte umtauschen
1965 - 1970 19.01.2024 bitte umtauschen
1971 oder später 19.01.2025 bitte umtauschen

2. Führerscheindokumente, die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr Führerscheinumtausch (Kartenführerscheine) bis
1999 - 2001 19.01.2026 bitte warten
2002 - 2004 19.01.2027 bitte warten
2005 - 2007 19.01.2028 bitte warten
2008 19.01.2029 bitte warten
2009 19.01.2030 bitte warten
2010 19.01.2031 bitte warten
2011 19.01.2032 bitte warten
2012 bis 18.01.2013 19.01.2033 bitte warten