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Veräußerung von Gegenständen

28. Januar 2025: Die Stadt Dorfen hat aufgrund des Abbruchs des alten Kinderhauses Grüntegernbach folgende Gegenstände zum Aussondern:
  • 10 Stück Fenster, ca. 130 x 180 cm
  • 11 Stück Fenster, ca. 150 x 110 cm
  • 9 Stück Fenster ca. 60 x 80 cm
  • 1 Stahltreppe groß
  • 1 Stahltreppe klein
  • 1 Alutür ca. 110 x 215 cm
  • 1 Holztür ca. 110 x 215 cm
  • 1 Holztür mit Oberlicht ca. 110 x 250 cm
  • 1 Holztür Südseite ca. 110 x 250 cm

Gegenstände mit Bildern siehe Anlage 1.

Die Gegenstände befinden sich im Kinderhaus Grüntegernbach, Schulweg 4, 84405 Dorfen.

Die Gegenstände können nach vorheriger Terminvereinbarung mit Andreas Richter, Tel. 08081 411-128, vom Hochbauamt der Stadt Dorfen besichtigt werden.


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Die Vergabe der Gegenstände geschieht in folgender Reihenfolge:

  1. Die Gegenstände können gegen Höchstgebot erworben werden. Hierzu bitte die Angebote in einem verschlossenen, mit „Angebot Versteigerung“ beschrifteten Umschlag an die Stadt Dorfen, FB IV.1 Bauverwaltungsamt, Rathausplatz 2, 84405 Dorfen schicken. Angebote per E-Mail oder Fax können nicht berücksichtigt werden.

    Abgabeschluss ist der 07.02.2025.

    Es werden nur Angebote berücksichtigt, die rechtzeitig vorliegen – bei Postversand bitte die Zustellzeit miteinkalkulieren.

    In der Anlage 1 sind alle Gegenstände mit Fotos aufgelistet.

    In der Anlage 2 kann der Bietende in dem Vordruck die Anschrift und das Angebot eintragen.

    Es wird ausdrücklich empfohlen, sich die betroffenen Gegenstände vor Angebotsabgabe selbst anzuschauen und sich von dessen Funktionsfähigkeit und Zustand zu überzeugen. Eine Gewährleistung und Rückgabe der ersteigerten Gegenstände ist ausgeschlossen.

  2. Ersteigerte Gegenstände sind innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung selbständig zu demontieren und abzuholen.

 

Hinweis: Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.