Volksbegehren auf Abberufung des Landtags
Vom 14. bis 27. Oktober 2021 findet das oben bezeichnete Volksbegehren statt. In diesem Zeitraum (= Eintragungsfrist) liegen in allen bayerischen Gemeinden / Städten Unterschriftenlisten auf, in denen die Eintragungsberechtigten das Volksbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützen können.
Das Volksbegehren hat Erfolg, wenn es von mindestens einer Million der Eintragungsberechtigten unterstützt wird.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, die den Gegenstand des Volksbegehrens enthält, finden Sie hier:
Das Ergebnis des Volksbegehrens wird von der Landeswahlleitung unter www.wahlen.bayern.de nach dem Ende der Eintragungsfrist veröffentlicht.