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Ausschüsse

Der Stadtrat kann die Verwaltung bestimmter Geschäftszweige oder die Erledigung einzelner Angelegenheiten zu seiner Entlastung auf Ausschüsse übertragen. Beschließende Ausschüsse erledigen die ihnen übertragenen Angelegenheiten anstelle des Stadtrats, wenn nicht der erste Bürgermeister oder sein Stellvertreter im Ausschuss, ein Drittel der stimmberechtigten Ausschussmitglieder oder ein Viertel der Stadtratsmitglieder binnen einer Woche die Nachprüfung durch den Stadtrat beantragt. Soweit ein Beschluss eines Ausschusses die Rechte Dritter berührt, wird er erst nach Ablauf einer Frist von einer Woche wirksam.

Die Aufgabenbereiche der einzelnen Ausschüsse sind in der Geschäftsordnung festgelegt.

Mit Ausnahme des Rechnungsprüfungssauschusses führt der erste Bürgermeister den Vorsitz.

Der Stadtrat hat folgende Ausschüsse gebildet: