Stadt Dorfen Stadt Dorfen

Stadtrat

Die bayerische Gemeindeordnung kennt zwei Hauptorgane: den vom Volk gewählten Gemeinderat und den ebenfalls unmittelbar vom Volk gewählten ersten Bürgermeister. Der erste Bürgermeister und der Gemeinderat haben gesetzlich abgegrenzte Kompetenzbereiche und werden jeweils für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Der Gemeinderat führt in Städten die Bezeichnung Stadtrat.

In der Stadt Dorfen besteht der Stadtrat aus dem ersten Bürgermeister und 24 Stadtratsmitgliedern. Die Aufgabenbereiche sind in der Geschäftsordnung festgelegt.