Zusätzliche Informationen
Die Stadt Dorfen ist der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen e.V. (AGFK) beigetreten. Die erste Hürde dazu, die vorläufige Aufnahme, ist geschafft. Für die Auftaktveranstaltung zur Bewertung der Stadt Dorfen waren unter anderem ein Vertreter des Bayerischen Verkehrsministeriums, ein Mitglied des ADFC-Vorstands sowie die Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen e.V. zu Besuch in Dorfen. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Straßenbauamts, der Polizeiinspektion Dorfen, der Verkehrswacht, des ADFCs sowie den Referenten des Stadtrats für den Bereich Mobilität in der Kommune wurde der lstzustand eruiertund zukünftige Vorgehen behandelt.
Lichtgestalten
Wie steht es um die Beleuchtung der Räder?
Im Herbst und Winter schätzen Radfahrer ihre Sichtbarkeit ohne Beleuchtung häufig falsch ein. Mit der Aktion „Lichtgestalten“ sollen Informationen an die Hand gegeben werden, um die Radlerinnen und Radler vor Ort zum Nachdenken zu bringen.
Zum einen ist dies eine umfassende bebilderte Broschüre, die den aktuellen Stand der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zum Thema Beleuchtung zusammenfasst und eine Checkliste, mit der ganz einfach die Ausstattung des eigenen Fahrrads überprüft werden kann, beinhaltet. Viele Radfahrer und Radfahrerinnen wissen nämlich gar nicht so genau, was an das Rad gehört – und was nicht. Außerdem ist ihnen nicht bewusst, wie schlecht sie eigentlich gesehen werden und sich damit selbst gefährden.
Mit „Lichtgestalten“ wird dabei besonders Wert daraufgelegt, die Radlerinnen und Radler persönlich von der Wichtigkeit einer funktionierenden Beleuchtung zu überzeugen anstatt durch Bußgelddrohungen Druck aufzubauen.
Die Infoflyer liegen u.a. im Eingangsbereich des Rathauses sowie im Bahnhofsbereich zur Mitnahme bereit.
Twist & Schaut
Unvermittelt öffnet sich eine Autotür und der herannahende Radfahrer läuft Gefahr zu stürzen: Das ist leider immer noch ein alltägliches Szenario, rund 45 % der Radfahrer haben bereits Erfahrung mit sogenannten „Dooring“-Unfällen. Dabei gibt es kaum eine andere Unfallursache, die so leicht vermeidbar wäre: Schon Fahrschüler lernen den Schulterblick als Verkehrsverhalten kennen, das weder Zeit noch Kraft kostet und schlicht eine Frage der Gewöhnung ist. Ein hilfreicher Schulterblick-Trick ist dabei der “Holländische-Griff“, der in den Niederlanden selbst Kindern bekannt ist: Öffnet der Autofahrer die Fahrertür mit der rechten statt mit der linken Hand, drehen sich Oberkörper und Kopf automatisch zum Schulterblick und hat den Radfahrer direkt im Blick – Dooring-Unfälle können hierdurch verhindert werden. Entgegengesetzt kann der „Holländische Griff“ auch vom Beifahrer angewandt werden. Und für Kinder gilt, dass sie eine Tür erst nach Aufforderung öffnen sollen.
Das neue Radfahren – alte Gefahren
Polizei appelliert an Pedelec- und Radfahrende
Nicht nur das Fahrrad hat als Fortbewegungsmittel in Zeiten der Pandemie an Beliebtheit gewonnen. Auch Elektrofahrräder haben einen Aufschwung erfahren: Gerade Pedelecs bis 25 km/h sind eine interessante Wahl für all diejenigen, die keine zusätzlichen Anforderungen erfüllen wollen – Pedelecs bis 25 km/h werden rechtlich wie Fahrräder behandelt.
Ein Pedelec (Akronym aus engl.: pedal electric cycle) ist ein unterstützendes Elektrofahrrad und ist ca. 10 kg schwerer als ein herkömmliches Rad. Die eigene Muskelkraft wird bis zur Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h durch einen eingebauten Motor unterstützt. Wie beim Radfahren benötigt man keinen Führerschein oder eine Prüfbescheinigung. Gekennzeichnete Radwege müssen und sonstige Radwege dürfen befahren werden.
Schnellere Elektrofahrräder mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h (sog. S-Pedelecs oder E-Bikes) sind allerdings als Kraftfahrzeuge eingestuft. Hier benötigt man ein Versicherungskennzeichen bzw. eine Haftpflichtversicherung, muss mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzen und 16 Jahre alt sein. Es darf keinesfalls auf Radwegen, sondern ausschließlich auf der Fahrbahn gefahren werden. Außerdem besteht Helmpflicht.
Der seit einigen Jahren ungebrochene Trend zum Radfahren, sei es mit herkömmlichem Drahtesel oder mit Elektrounterstützung, schlägt sich ebenso in der Unfallstatistik nieder:
Im ersten Halbjahr 2022 ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich des Präsidiums Oberbayern Nord 1.184 Radverkehrsunfälle (Vorjahr 865; +37 %). Der Anteil herkömmlicher Fahrradunfälle war dabei 1.023 (Vorjahr: 737; +38 %), bei denen auch ein Mensch (Vorjahr: 4) getötet wurde. Jedes dritte verkaufte Fahrrad in Deutschland ist inzwischen ein Pedelec. Auf diese entfielen im ersten Halbjahr 172 Unfälle (Vorjahr 141; +22 % ).
Alkoholeinfluss, mangelnder Sicherheitsabstand nach vorn und zur Seite sowie die nicht angepasste Geschwindigkeit sind der Grund für viele Unglücke. Ganz vorne mit dabei bleibt jedoch die Gruppe der individuellen Unfallursachen. Hierzu gehören die alleinbeteiligten Stürze aufgrund von Gleichgewichtsproblemen (Gewicht der Pedelecs!) Handhabungsfehlern am Fahrrad, wie etwa dem Verreißen des Lenkers, Überbremsen und Schaltfehler. Auch eine Fehleinschätzung der Fahrbahnverhältnisse oder deren plötzlicher Wechsel (z.B. unerwarteter Schotterbelag, Wurzeln, etc.) kommt häufiger vor. Stürze häufen sich aber auch vermehrt durch Fahren etwa gegen den Bordstein, ins Bankett, gegen Kanten und Rillen.
Bei Kontrollen im vergangenen Halbjahr stellten die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des PP Oberbayern Nord hauptsächlich ablenkende Nutzung des Smartphones fest, mangelhafte Ausrüstung und Beleuchtung sowie bisweilen auch Rotlichtverstöße.
Für welches Gefährt Sie sich auch entscheiden: Schützen Sie sich, tragen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit einen Helm und auffällige Kleidung!
Machen Sie sich mit der Handhabung Ihres Elektrofahrrades unbedingt vertraut:
- Bitten Sie bei einem Neukauf um eine Einweisung durch das Fachgeschäft
- nutzen Sie die oft kostenlosen Angebote für ein Pedelec-Fahrsicherheitstraining
- starten Sie Ihre ersten Fahrten zunächst mit niedriger Fahrstufe
Außerdem gilt auch beim Radfahren, stets aufmerksam zu sein. Die verbotswidrige Nutzung der Handys am Lenker ist stark ablenkend und wird daher auch weiterhin bei Verkehrskontrollen im Fokus stehen.
Stand November 2022
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